Der Gemeinderat ist die Exekutivbehörde der Gemeinde Arch. Seine fünf Mitglieder werden von den Stimmberechtigten für eine Legislatur von jeweils vier Jahren gewählt. Der Gemeinderat ist eine Kollegialbehörde. Er nimmt seine Aufgaben gestützt auf die Bestimmungen des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Arch wahr. Darin sind die Zuständigkeiten und Kompetenzen geregelt. Er beschliesst namentlich neue, einmalige Ausgaben bis zu CHF 200'000.00. Über höhere Summen entscheiden die Stimmberechtigten.
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