Die Gemeindeversammlung ist oberstes Organ der Gemeinde. Sie wird gebildet aus allen Stimmberechtigten der Gemeinde Arch. Es finden pro Jahr mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt, je eine im ersten und im zweiten Halbjahr. Die Traktanden werden im Anzeiger Büren und Umgebung publiziert und in der Botschaft zur Gemeindeversammlung mit der Archer Dorfzytig in die Haushaltungen verteilt.
Die Gemeindeversammlungen 2025 finden wie folgt statt:
Ordentliche Gemeindeversammlung; Mittwoch, 25. Juni 2025, 19.30 Uhr
Ordentliche Gemeindeversammlung; Donnerstag, 27. November 2025, 19.30 Uhr
Die Gemeindeversammlung findet im Kirchgemeindesaal im Gemeindezentrum statt.
Auf dieser Seite werden jeweils die Traktandenliste, die Botschaft und das Protokoll aufgeschaltet.
Botschaft zur Gemeindeversammlung zukünftig nur noch digital
Ab dem Jahr 2025 wird die Botschaft zur Gemeindeversammlung nur noch auf Bestellung in Papierform erhältlich sein. Dies geschieht aufgrund des Gesetzes über die digitale Verwaltung vom 7. März 2022 (DVG; in Kraft seit 1. März 2023) sowie aus ökologischen Gründen.
Möchten Sie die Botschaft zur Gemeindeversammlung weiterhin in Papierform erhalten?
Diesfalls füllen Sie den Coupon hier aus und retournieren uns diesen. Wir werden im Einwohnerregister
einen entsprechenden Vermerk machen und Ihnen die Botschaft weiterhin per Briefpost zustellen. Einmal abonniert, gilt die Zustellung der Botschaft in Papierform bis auf Widerruf.
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird weiterhin als PDF auf der Website der Einwohnergemeinde
(www.arch-be.ch) verfügbar sein.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Arch einzureichen. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Keine Einträge vorhanden
Die Versammlung beschliesst:
a) die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
b) das Budget der Erfolgsrechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern
c) die Jahresrechnung
d) über Initiativen gemäss Art. 30
e) soweit Fr. 200'000.- übersteigend:
f) bei Gemeindeverbänden: den Ein- und Austritt sowie Reglemente, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden
g) die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden
h) die Annahme oder Änderung der baurechtlichen Grundordnung
i) den Verkauf von Aktien und Bezugsrechten der Kieswerk Arch AG, sofern dieser Verkauf zum Verlust der Stimmenmehrheit der Gemeinde als Aktionärin führen würde
j) über die verbindliche Instruktion aller Gemeindevertreter bezüglich Stimmabgabe anlässlich der Generalversammlung der Kieswerk Arch AG, sofern diese zum Verlust der Stimmenmehrheit der Gemeinde führen würde sowie bei einer Auflösung der Kieswerk Arch AG.
Die Gemeindeversammlung wählt das Rechnungsprüfungsorgan auf Vorschlag des Gemeinderates für eine Amtsdauer von 4 Jahren. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen zu den Abstimmungen.
Willkommen auf der neuen Website der Gemeinde Arch! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Viel Spass beim Stöbern!