Die Instrumente für die Führung des Finanzhaushaltes sind der Finanzplan, das Budget, die Jahresrechnung, die Liquiditätsplanung und die Vermögensverwaltung.
Finanzplan
Die mittelfristige Finanzplanung vereint eigentliche Finanz- und Aufgabenplanung. Sie entsteht im Lichtkegel und unter Einfluss der langfristigen Richtplanung und zeigt das Regierungsprogramm in Zahlen. Finanzplanung ist ein Behelf zur Koordination und Bewältigung komplexer Sachzusammenhänge zwischen Zielen, Strategien, Massnahmen und verfügbaren Mitteln. Ausserdem soll sie ein Instrumentarium zur Beobachtung, Bestimmung und Korrektur des finanzpolitischen Kurses sein. Die Finanzplanung ist somit ein Frühwarn-, Führungs- und Kontroll-Instrumentarium der Exekutive.
Budget
Das Budget zeigt die finanziellen Ziele des folgenden Rechnungsjahres. Die einzelnen Budgetkredite sind verbindliche Vorgaben der Stimmberechtigen an den Gemeinderat. Nachkredite müssen durch das zuständige Organ beschlossen werden. Ein Aufwandüberschuss kann budgetiert werden, wenn dieser durch das Eigenkapital gedeckt ist oder der Bilanzfehlbetrag innert 8 Jahren abgeschrieben werden kann. Das Budget wird zusammen mit der Steueranlage durch die Stimmberechtigten beschlossen.
Jahresrechnung
Die Jahresrechnung besteht aus der Erfolgs- und der Investitionsrechnung sowie der Bilanz.
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