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Verwaltung

Abmeldung / Wegzug

  • Abmeldung / Wegzug
  • Gemeindeschreiberei
  • Sie verlassen unsere Gemeinde?

    Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag, bei der Einwohnerkontrolle persönlich am Schalter oder via online Formular zu erfolgen.

    Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
    - Pass / Identitätskarte


    Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
    - Ausländerausweis


    Definitive Abmeldung ins Ausland
    Die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich mindestens einen Monat vorher bei uns abzumelden.
    Sowohl für Schweizer als auch für Ausländer gilt, dass zwingend eine Vertreteradresse in der Schweiz anzugeben ist.

    Die Abmeldung ist gratis.

    Militärpflichtige melden den Wegzug zudem beim Sektionschef Seeland, Papiermühlestrasse 17 V, Postfach, 3000 Bern 22,
    Tel. 031 634 92 11

     


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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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