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Verwaltung

Bestattung

  • Bestattung
  • Gemeindeschreiberei
  • Zu Lebzeiten können Sie festlegen, wie Sie - im Falle Ihres Todes - bestattet werden möchten. Wenn eine verstorbene Person keine Angaben hinterlässt, wie sie bestattet werden möchte, bestimmen die Angehörigen die Bestattungsart.

    In der Schweiz sind folgende Bestattungsarten verbreitet:

     

    Feuerbestattung (Kremation)
    Die sterblichen Überreste werden eingeäschert (kremiert) und die Asche in einer Urne gesammelt. Diese Urne wird den Angehörigen übergeben und kann auf einem Friedhof (Urnengrab oder –nische) beigesetzt oder auch zu Hause aufbewahrt werden.

     

    Erdbestattung
    Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einem Friedhof in die Erde gelegt. Je nach Friedhof stehen verschiedene Grabarten wie Einzel-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab zur Auswahl.

    Weitere Informationen über die Bestattungsbräuche und die damit verbundenen Kosten und Formalitäten erteilt das Bestattungsamt der Gemeinde.


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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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