Abstimmungen und Wahlen
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
Das Abstimmungs- und Wahllokal befindet sich im Gemeindezentrum (Kirchgemeindesaal), Unterdorfstrasse 12, und ist an den Abstimmungssonntagen von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.
Abstimmungstermine
Abstimmungstermine 2025:
9. Februar 2025 / 18. Mai 2025 / 28. September 2025 / 30. November 2025
Briefliche Stimmabgabe
Spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin wird Ihnen das Abstimmungsmaterial nach Hause geschickt. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials bis zum Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag möglich. Der Einwurf des Antwortcouverts in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Arch ist bis am Abstimmungssonntag, um 8.00 Uhr möglich.
Anleitung für die briefliche Stimmabgabe:
- Abstimmungs- und Wahlzettel ausfüllen und in das graue Stimmcouvert stecken. Das graue Couvert zukleben.
- Das graue Couvert zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das weisse Couvert stecken. Wichtig: Der Stimmrechtsausweis ist zu unterzeichnen!
- Das weisse Couvert zukleben, ausreichend frankieren und der Schweizerischen Post zum Versand an die Einwohnergemeinde Arch übergeben oder in den Briefkasten der Einwohnergemeinde Arch werfen.
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
- die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt,
- das Antwortcouvert mehr als eine Ausweiskarte enthält oder
- das Antwortcouvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft.
Verlust des Stimmrechtsausweises
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung bis am Mittwoch vor der Abstimmung verlangt werden. Das Duplikat muss persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Arch abgeholt werden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis (Führerausweis, Identitätskarte oder Pass) mit.
Voraussetzungen
Alle Stimmberechtigten des Kantons Bern dürfen an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen.
Stimmberechtigt im Kanton Bern sind alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, die in einer Gemeinde des Kantons Bern wohnen. Ausserdem sind alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer stimmberechtigt, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Bern haben.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.
Gesetzliche Grundlagen
Abstimmungs- und Wahlausschuss
Der Abstimmungs- und Wahlausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er wird von einem Mitglied des Gemeinderats präsidiert. Als Sekretärin amtet die Gemeindeschreiberin. Seit dem Jahr 2024 hat die Einwohnergemeinde Arch einen ständigen Stimm- und Wahlausschuss bestehend aus 11 Archerinnen und Archer. Die durch den Gemeinderat gewählten Personen kommen nicht gleichzeitig zum Einsatz, sondern werden auf die Abstimmungssonntage verteilt.
Die Mitglieder des Ausschusses versammeln sich auf schriftliche Einladung hin vor Beginn des Urnendienstes im Stimmlokal. Die Ergebnisse der Abstimmungen und Wahlen werden vom Ausschuss ermittelt. Er führt die Auszählung unmittelbar nach der Schliessung der Urnen zu Ende und übermittelt die Resultate an die Staatskanzlei des Kantons Bern.
Resultate
Die Abstimmungs- und Wahlergebnisse können jeweils nach der Abstimmung oder nach den Wahlen auf der kantonalen Homepage eingesehen werden.
Die Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons Bern und des Bundes sind auf den entsprechenden Internetseiten der Staatskanzlei des Kantons Bern und des Bundes zu finden.
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