Steuerbares Einkommen einer Person - Auskunft einholen

Öffentlichkeit des Steuerregisters

Seit dem 01. Januar 2016 unterliegt das Steuerregister dem Steuergeheimnis.

 

Ausnahmen

  • Einwilligung der steuerpflichtigen Person
  • Gesetzliche Grundlage im kantonalen oder Bundesrecht
  • Behörden oder Organisationen, die ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Auskunftserteilung haben
  • Nachweis eines wirtschaftlichen Interessens
Gemeindeschreiberei

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