Der amtliche Wert bildet die steuertechnische Grundlage für Vermögens- und Liegenschaftssteuern.
Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstückes und wird bei den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern als Vermögenswert in der Steuererklärung deklariert. Weiter bildet der amtliche Wert die Grundlage zur Berechnung der Liegenschaftssteuer.
Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die nachgetragenen Bewertungsunterlagen befinden sich für Grundstücke der Gemeinde Arch auf dem Steuerbüro und können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit eingesehen werden. Beim amtlichen Wert handelt es sich nicht um den effektiven Verkehrswert der Liegenschaft.