Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag, bei der Einwohnerkontrolle persönlich am Schalter oder via online Formular zu erfolgen.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Pass / Identitätskarte

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Ausländerausweis

Definitive Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich mindestens einen Monat vorher bei uns abzumelden.
Sowohl für Schweizer als auch für Ausländer gilt, dass zwingend eine Vertreteradresse in der Schweiz anzugeben ist.

Die Abmeldung ist gratis.

Militärpflichtige melden den Wegzug zudem beim Sektionschef Seeland:
Papiermühlestrasse 17 V
Postfach
3000 Bern 22
031 634 92 11

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
Gemeindeschreiberei

Willkommen

Willkommen auf der neuen Website der Gemeinde Arch! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Viel Spass beim Stöbern!

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen