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öffentliche Mitwirkung - Teilrevision baurechtliche Grundordnung

10.06.2021

Teilrevision baurechtliche Grundordnung (Einführung BMBV und Gewässerräume sowie Anpassung Zonen für öffentlichen Nutzen A und D)

Die öffentliche Mitwirkung ist abgeschlossen. Wir danken den Mitwirkenden für ihre Eingaben. Die Eingaben werden nun geprüft und im Mitwirkungsbericht festgehalten.

Weiteres Vorgehen:

  • Einreichung an Kanton zur Vorprüfung
  • öffentliche Auflage
  • Genehmigung Gemeindeversammlung
  • Genehmigung Kanton

Arch, 15. Juli 2021

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Der Gemeinderat Arch bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zur Teilrevision (Einführung BMBV und Gewässerräume sowie Änderung der Zonen für öffentlichen Nutzen A und D) liegen 30 Tage, vom 10. Juni bis und mit 12. Juli 2021 in der Gemeindeverwaltung auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem aufgelegten und auf der Homepage aufgeschalteten Fragebogen an die Einwohnergemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch oder per E-Mail an gemeinde@arch-be.ch zu richten.

Arch, Juni 2021
Der Gemeinderat


Erläuterungsbericht

Baureglement

Zonenplan Gewässerräume

Fragebogen



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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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