Die Versammlung beschliesst:
a) die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
b) das Budget der Erfolgsrechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern
c) die Jahresrechnung
d) über Initiativen gemäss Art. 30
e) soweit Fr. 200'000.- übersteigend:
f) bei Gemeindeverbänden: den Ein- und Austritt sowie Reglemente, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden
g) die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden
h) die Annahme oder Änderung der baurechtlichen Grundordnung
i) den Verkauf von Aktien und Bezugsrechten der Kieswerk Arch AG, sofern dieser Verkauf zum Verlust der Stimmenmehrheit der Gemeinde als Aktionärin führen würde
j) über die verbindliche Instruktion aller Gemeindevertreter bezüglich Stimmabgabe anlässlich der Generalversammlung der Kieswerk Arch AG, sofern diese zum Verlust der Stimmenmehrheit der Gemeinde führen würde sowie bei einer Auflösung der Kieswerk Arch AG.
Die Gemeindeversammlung wählt das Rechnungsprüfungsorgan auf Vorschlag des Gemeinderates für eine Amtsdauer von 4 Jahren. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen zu den Abstimmungen.
Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch
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