Der Gemeinderat wählt zu Beginn des Jahres die Personen, welche im Verlaufe des Jahres im Abstimmungs- und Wahlausschuss mit zu arbeiten haben. Die Gewählten werden auf die entsprechenden Abstimmungen zugeteilt.
Der Abstimmungs- und Wahlausschuss besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Der Ausschuss wird von einem Mitglied des Gemeinderates präsidiert. Als Sekretär/in amtet ein/e Mitarbeiter/in der Gemeindeverwaltung.
Die Mitglieder des Ausschusses versammeln sich auf schriftliche Einladung hin vor Beginn des Urnendienstes (in der Regel um 9.45 Uhr) im Stimmlokal. Vor dem Öffnen der Urnen wird der Ausschuss instruiert. Der Ausschuss sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahl- und Abstimmungslokal, verhindert gesetzwidrige Handlungen und ermittelt die Ergebnisse des Urnengangs. Die anwesenden Mitglieder des Ausschusses haben sich vor Beginn der Abstimmung davon zu überzeugen, dass die Urnen leer sind.
Die Mitglieder des Ausschusses haben sich nach Möglichkeit zu vergewissern, ob die Ausweiskarte wirklich auf den Namen des Vorweisers/der Vorweiserin lautet. Weiter ist zu prüfen, ob die stimmende Person in allen Angelegenheiten (Bund, Kanton, Gemeinde) stimmberechtigt ist.
Beim Abstempeln und Einwerfen ist darauf zu achten, dass von jeder Wahl- und Abstimmungsverhandlung nur ein Stimmzettel vorgelegt, abgestempelt und eingeworfen wird.
Die Ergebnisse der Abstimmungen und Wahlen werden vom Ausschuss ermittelt. Er führt die Auszählung unmittelbar nach der Schliessung der Urnen zu Ende.
Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch
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