Brücke
Brücke
Brücke
Haus
Haus
Haus
Wald
Wald
Wald
 
 
Brücke
Brücke
1
Haus
Haus
2
Wald
Wald
3

Politik

Kommissionen

Die ständigen Kommission mit Entscheidbefugnis sind

a) Baukommission

b) Schulkommission

Der Gemeinderat wählt die Mitglieder in die ständigen Kommissionen durch Listenwahl im Mehrheitswahlverfahren (Majorz).

Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten, mindestens aber drei Stimmen. Die kantonalen Vorschriften über den Minderheitenschutz im Majorzwahlverfahren bleiben vorbehalten.

Die Amtsdauer der Mitglieder ständiger Kommissionen beträgt vier Jahre. Sie beginnt und endet drei Monat nach der Amtsdauer des Gemeinderates (31. März).

Die Amtszeit der Mitglieder von ständigen Kommissionen ist auf drei Amtsdauern beschränkt.

In Kommissionen mit Entscheidbefugnis sind wählbar die in eidgenössischen Angelegenheiten Stimmberechtigten.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen. Datenschutzinformationen

Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

2023. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz".