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Amtliche Vermessung

21.01.2025

Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026 bis 2033

Gemeinden Arch, Büetigen, Büren a. A., Diessbach, Dotzigen, Lengnau, Leuzigen, Meienried, Meinisberg, Oberwil b. B., Pieterlen und Rüti b. B.

Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungsmandates 2026 bis 2033
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:

Auftraggeberin: Gemeinden Arch, Büetigen, Büren a. A., Diessbach, Dotzigen, Lengnau, Leuzigen, Meienried, Meinisberg, Oberwil b. B., Pieterlen und Rüti b. B.

Sprache des Vergabeverfahrens:
Deutsch

Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 01. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2033 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.
Insbesondere zu beachten sind:
- GeoIG (SR 510.62), VAV (SR 211.432.2) und VAV-VBS (SR 211.432.21)
- KGeoIG (BSG 215.341) und KVAV (BSG 215.341.1)
- Handbücher der amtlichen Vermessung, erlassen durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern: digitale Vermessungshandbücher «DM.01-AV», «Fachthemen», «Recht» und «GRUDA-AV» (www.be.ch/vermessungshandbuch)

Eignungskriterien:
- Berufliche Qualifikation (Nachweis: eidgenössisches Patent für Ingenieur-Geometer/In und Eintrag ins Geometerregister, inkl. Stellvertretung)
- Technische Schnittstellen:
• Nachweis für DM.01-AV-BE LV95, Version 11 vom 24.01.2008; Einhaltung der amtlichen Vermessungsschnittstelle AVS
• Nachweis Schnittstelle für Datentransfer mit Grundbuch BE (AVGBS) (Nichtmitglieder des Vereins «be-geo» können sich beim Amt für Geoinformation melden)
- Informationssicherheit:
• Nachweis gemäss Art. 19 Abs. 2, VAV-VBS (SR 211.432.21): Die originären Daten müssen in einer Dateninfrastruktur verwaltet werden, die sich in der Schweiz befindet. Die Betreiberin der Dateninfrastruktur muss ihren Sitz in der Schweiz haben.
- Leitende Stellung innerhalb der Firma: mindestens Kollektivunterschrift oder Kollektivprokura (Nachweis: Auszug aus dem Handelsregister)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweis: aktuelle Selbstdeklaration (Datum des Angebots) mit sämtlichen verlangten Nachweisen, die nicht älter als 1 Jahr sein dürfen)
- Nachweis zum Bezug der AV-Daten (über ein WebGIS)
- Personal und Infrastruktur (Nachweis: Personal AV- und Betriebsmittelliste)

Zuschlagskriterien:
Hauptkriterien:
- Angebotene Dienstleistungen (schriftliches Angebot und evtl. Präsentation) (Gewichtung: 40%)
- Qualitätssicherung (Gewichtung: 20%)
- Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 15%)
- Preiskonditionen (vertraglicher Taxpunktwert in Prozent zum kantonalen Taxpunktwert gemäss Art. 16 KVAV) (Gewichtung: 15%)
- Nachhaltigkeit (Gewichtung: 10%)

Die Unterlagen werden auf der Website der jeweiligen Gemeinde publiziert.

Weitergehende Auskünfte erteilt: Die Gemeindeverwaltung Arch, Büetigen, Büren a. A., Diessbach, Dotzigen, Lengnau, Leuzigen, Meienried, Meinisberg, Oberwil b. B., Pieterlen und Rüti b. B.

Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes: das Angebot ist bis zum Freitag, 28. Februar 2025 (massgebend ist die Postaufgabe) an die Gemeindeverwaltungen Arch, Büetigen, Büren a. A., Diessbach, Dotzigen, Lengnau, Leuzigen, Meienried, Meinisberg, Oberwil b. B., Pieterlen und Rüti b. B. zu richten.

Rechtsmittel: Beschwerde an den zuständigen Regierungsstatthalter gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG).


Hinweis: Zusätzlich zum Angebot und den verlangten Nachweisen ist der Positionenkatalog (Excel Dokument) auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Positionenkatalog


Bei Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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