21.11.2024
Geringfügige Änderung des Zonenplanes Gewässerräume und des Baureglementes
Der Gemeinderat Arch bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 21. November 2024 bis am 23. Dezember 2024, in der Gemeindeverwaltung Arch öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Arch unter «Aktuelles» verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Arch
schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Arch, im November 2024
Der Gemeinderat
Auflagedokumente
Baureglement
Zonenplan Gewässerräume
Erläuterungsbericht
Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch
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