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Verwaltung

Hundehaltung / Hundesteuer

  • Hundehaltung / Hundesteuer
  • Finanzverwaltung

  • Hundehaltung

    Halterinnen und Halter von Hunden sind verpflichtet, ihren Hund bei der Gemeinde an- bzw. abzumelden.
     

    Hundesteuer

    Gestützt auf das Hundegesetz des Kantons Bern haben Halterinnen und Halter von Hunden in ihrer Wohngemeinde jährlich eine Steuer zu entrichten. Taxpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August in der Gemeinde Arch Wohnsitz haben. Junghunde sind erst ab einem Alter von 6 Monaten steuerpflichtig.

     

    ♦ Hundetaxe (je Hund)

    Fr.
     

    100.00
     
                                                                                           

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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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