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Verwaltung

Siegelung

  • Siegelung
  • Gemeindeschreiberei
  • Die Wohnsitzgemeinde ist bei einem Todesfall gemäss den gesetzlichen Grundlagen im ZGB verpflichtet das Vermögen der verstorbenen Person zu sichern. Die Erbgangssicherung erfolgt mit Hilfe eines Siegelungsprotokolls. 

     

    Folgende Unterlagen der Verstorbenen/des Verstorbenen sind bereit zu halten:

    • Wertschriften (Bankkonti, Postscheckkonti, Aktien, Obligationen usw.), aktueller Saldobestand möglichst per Todestag;
    • Allfällige Lebens-, Renten- und Unfallversicherungspolicen;
    • Amtlicher Wert der Liegenschaften in der Wohngemeinde und anderswo;
    • Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben (bei Wohnort Ausland nach Möglichkeit entsprechende Vollmacht);
    • Allfällige Letztwillige Verfügungen, Erbverträge, Eheverträge;
    • Vorempfänge und Schenkungen;
    • Bei einem Gesamt-Vermögen mit 100‘000 Franken und mehr muss ein Inventar aufgenommen werden. Bitte den gewünschten Notar angeben.

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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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