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Verwaltung

Waffenerwerbsschein

  • Waffenerwerbsschein
  • Gemeindeschreiberei
  • Voraussetzungen für einen Waffenerwerbschein sind:

    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein,
    • Sie dürfen nicht unter Beistandschaft oder Vorsorge stehen,
    • Sie dürfen nicht zur Annahme Anlass geben, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden,
    • Sie dürfen nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.

    Seit dem 01.08.2019 sind sämtliche waffenrechtlichen Gesuche direkt bei der Bewilligungsbehörde (Kantonspolizei Bern) und nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

    Zusätzlich sind am 15.08.2019 das neue Waffengesetz und die neue Waffenverordnung in Kraft getreten. 


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Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

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