Brücke
Brücke
Brücke
Haus
Haus
Haus
Wald
Wald
Wald
 
 
Brücke
Brücke
Brücke
1
Haus
Haus
Haus
2
Wald
Wald
Wald
3

Verwaltung

Sektionschef

  • Sektionschef
  • Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM
  • Wohnortswechsel
    Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind.

    Wohnortswechsel (innerhalb des Kantons Bern)
    Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Bern ist die neue Adresse dem Sektionschef im Kanton Bern innert 14 Tagen mitzuteilen.

    Wohnortswechsel (in einen anderen Kanton)
    Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.

    Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde
    Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen zu melden.

    Berufsänderung
    Eine Berufsänderung ist dem Sektionschef innert nützlicher Frist bekanntzugeben.

    Änderung der Personalien
    Bei Namensänderung sind dem Sektionschef folgende Unterlagen einzureichen:

    • Dienstbüchlein
    • militärischer Leistungsausweis (sofern vorhanden)
    • Kopie der Namensänderungsverfügung
    • blaue militärische Identitätskarte (sofern vorhanden)

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen. Datenschutzinformationen

Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch

 

2023. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz".