Der Lohnausweis ist ein schweizweit gültiges Formular. Er gibt Auskunft über alle Lohnbestandteile und Spesen.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Angestellten einen Lohnausweis auszustellen. Darin sind sämtliche Vergütungen anzugeben.
Der Versand erfolgt in der Regel Anfang Jahr. Wenn er fehlerhaft ist, muss der Arbeitgeber kontaktiert werden.
Sie haben mehrere Arbeitsstellen. Dann müssen Sie der Steuererklärung für jede Stelle einen Lohnausweis beilegen. Allenfalls müssen Sie den Lohnausweis bei einem früheren Arbeitgeber anfordern.
Unterschiedliche Regeln
Der Lohnausweis ist für den Arbeitnehmer bestimmt. Mehrere Kantone kennen die Lohnmeldepflicht. Dort müssen die Arbeitgeber den Lohnausweis direkt der kantonalen Steuerverwaltung zustellen. Steuerpflichtige müssen ihren Lohnausweis nur noch dann beilegen, wenn ihr Arbeitgeber ausserhalb des Kantons ist.
Ausstellen eines Lohnausweises: Pflichten und Vorgehen
Der Lohnausweis ist das Formular, mit dem in der Schweiz die einzelnen Lohnbestandteile und die Lohnnebenkosten bescheinigt werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Angestellten einen Lohnausweis auszustellen.
Pflichten
Im Lohnausweis sind sämtliche Leistungen anzugeben, die einem oder einer Angestellten im Rahmen seines oder ihres Arbeitsvertrags im Verlauf eines Kalenderjahrs bezahlt wurden. So müssen die Vergünstigungen, die Leistungen und die Zulagen darauf ausgewiesen sein.
Erfasst ein Arbeitgeber auf dem Lohnausweis falsche Angaben, macht er sich von Gesetzes wegen strafbar.
Allgemein wird der Lohnausweis den Angestellten vor Ende Januar zugestellt. In gewissen Kantonen müssen die Arbeitgeber den Lohnausweis zudem auch den kantonalen Steuerbehörden schicken.
Gibt es ein einheitliches Formular für den Lohnausweis?
Die eidgenössische Steuerverwaltung stellt den Arbeitgebern eine Software zur Verfügung, mit der die Lohnausweise erstellt werden können: eLohnausweis SSK