31.10.2024
Geringfügige Änderung Überbauungsordnung Kiesabbau Grott-Ischlag «Änderung Perimeter Zufahrt»
Der Gemeinderat Arch bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 31. Oktober 2024 bis 2. Dezember 2024, in der Gemeindeverwaltung Arch öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Arch unter «Aktuelles» verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Arch schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Arch, im Oktober 2024
Der Gemeinderat
Gemeinde Arch, Unterdorfstrasse 12, 3296 Arch
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